Sechs Bereiche · Fachbetriebe nach § 62 AwSV
Ein Betrieb mit Bescheinigung nach § 62 AwSV.
Errichten, instandhalten, instandsetzen, reinigen, stilllegen: Sie sagen, worum es an Ihrer Anlage geht und wo. Wir geben Ihre Anfrage an einen Fachbetrieb aus Ihrer Region, dessen Bescheinigung nach § 62 AwSV uns vorliegt, und er meldet sich bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.
Typische Anlässe
- Prüfbericht mit Mängeln
- Schreiben der Behörde
- Geruch oder Leckage
- Neubau oder Umbau
-
Nachweis der QualifikationBescheinigung nach § 62 AwSV, bei Abscheidern Sachkunde oder Fachkunde, vorgelegt und geprüft
-
Wir melden uns bei IhnenWir suchen den Betrieb aus Ihrer Region
-
Ein BetriebIhr Kontakt geht nicht an mehrere Anbieter
Bereiche
Sechs Bereiche,
ein Weg
Wählen Sie den Bereich, der Ihrem Fall am nächsten kommt. Jeder Bereich hat seine eigenen Fragen und seine eigenen Betriebe. Orange: die Stellen, an denen es typischerweise undicht wird.
-
Industrie, Werkstatt, Lager
Wanne oder Boden
undichtInstandsetzen und beschichten · § 62 AwSV
Beschichtung, Fugen, Risse und Rinnen: Ihre Anfrage geht an einen Fachbetrieb, der Flächen und Wannen saniert.
-
Haus und Hausverwaltung
Der Öltank
soll rausStilllegen und ausbauen · § 62 AwSV
Stilllegen an Ort und Stelle oder ganz ausbauen, mit Entsorgungsnachweis und Bescheinigung für Ihre Unterlagen.
-
Haus und Kleinbetrieb
Es riecht nach Öl
im HeizraumInnen reinigen und sanieren · § 62 AwSV
Innenreinigung, Schlamm heraus, Innenhülle oder Beschichtung: der Tank bleibt dabei an seinem Platz.
-
Landwirtschaft und Biogas
Güllebehälter
und FahrsiloErrichten und instandsetzen · § 62 AwSV
Dichtheit, Betonsanierung, Fugen und säurefeste Beschichtung, gelegt in das Fenster, in dem der Behälter leer ist.
-
Küche, Waschanlage, Werkstatt
Der Abscheider
muss dranInstandhalten und reinigen · DIN 1999-100, DIN 4040-100
Entleeren, warten, Generalinspektion: Ihre Anfrage geht an einen Betrieb, der Abscheider entleert, wartet und prüft.
-
Fuhrpark, Bauhof, Kommune
Tankstelle
auf dem eigenen HofErrichten, umbauen, instandsetzen · § 62 AwSV
Tank, Zapfsäule, Abfüllplatz und Leitungen: Neubau, Umbau oder die Mängel, die im Prüfbericht stehen.
Nachweis nach § 62 AwSV
Was wir bei jedem
Betrieb prüfen
Tanks, Auffangflächen, Güllebehälter, Abscheider und Hoftankstellen sind Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. An welchen Betrieb Ihre Anfrage geht, hängt bei uns an seinem Nachweis, nicht an seinem Angebot.
Welche Vorschriften für Ihre Anlage gelten, beurteilt das Portal nicht. Wir geben Ihre Anfrage an einen Betrieb, dessen Nachweis uns vorliegt.
- Die Bescheinigung liegt uns vor, bevor ein Betrieb die erste Anfrage bekommt
- Ausgestellt von einer Technischen Überwachungsorganisation oder einer Güte- und Überwachungsgemeinschaft
- Läuft der Nachweis ab, bekommt der Betrieb keine Anfragen mehr
- Was beauftragt wird, entscheiden Sie: das Portal ist nicht Vertragspartei
Was eine Anfrage auslöstAnlass oder Termin
-
Wanne, Abfüllfläche, HallenbodenAnlassMangel im Prüfbericht Anordnung der Behörde Neubau oder Umbau
-
Öltank stilllegen oder ausbauenAnlassUmstieg auf Wärmepumpe Haus wird verkauft Tank wird nicht mehr gebraucht
-
Tank reinigen oder sanierenAnlassÖlgeruch im Heizraum Filter setzt sich zu Rost im Prüfbericht
-
Güllebehälter, FahrsiloTerminPrüfung steht an Mangel im Prüfbericht Neubau oder Erweiterung
-
Fett- und ÖlabscheiderTerminEntleerung fällig Wartung Generalinspektion steht an
-
Tankstelle für den EigenbedarfTerminPrüfung steht an Mängel im Prüfbericht Neubau oder Umbau
Steht ein Termin in einem Schreiben oder Prüfbericht, schreiben Sie ihn in die Anfrage. Der Betrieb sieht ihn dann gleich.
§ 62 AwSV · Die Bescheinigung
Die Bescheinigung als Fachbetrieb stellt eine Technische Überwachungsorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft aus; diese Stelle überwacht den Betrieb auch. Wir lassen sie uns vorlegen und halten fest, bis wann sie gilt.
Was an Ihrer Anlage zu tun ist, klären Sie mit dem Betrieb. Das Portal gibt Ihre Anfrage weiter und ist nicht Teil des Vertrags.
Ablauf
Eine Anfrage,
ein Betrieb
Der Weg ist in allen sechs Bereichen derselbe. Sie beschreiben Ihre Anlage, alles Weitere übernimmt das Portal, bis sich der Betrieb bei Ihnen meldet.
den Betrieb Kostenlos für Sie
-
01 · Anfrage
Bereich wählen
Bereich, Postleitzahl, ein paar Angaben und Fotos vom Handy. Kein Konto, keine Registrierung.
von Ihnen: ein paar Minuten -
02 · Portal
Wir suchen den Betrieb
Wir prüfen Ihre Angaben und suchen den passenden Fachbetrieb in Ihrer Region für Sie.
von Ihnen: nichts -
03 · Rückmeldung
Der Betrieb meldet sich
Ein zertifizierter Fachbetrieb aus Ihrer Region ruft an oder schreibt Ihnen. Wir sagen Ihnen, wenn er zugesagt hat.
von Ihnen: nichts -
04 · Angebot
Preis und Termin
Angebot direkt vom Betrieb, bei guten Fotos oft ohne Ortstermin. Das Portal ist nicht Teil des Vertrags.
von Ihnen: Zugang zur Anlage
- Kosten für Sie 0 € Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Angebot und Auftrag vereinbaren Sie direkt mit dem Betrieb.
- Nachweis § 62 AwSV Ihre Anfrage geht nur an Betriebe, deren Nachweis uns vorliegt: die Bescheinigung nach § 62 AwSV, bei Abscheidern auch Sachkunde oder Fachkunde.
- Ihr Kontakt 1 Betrieb Ihre Daten gehen an genau einen Betrieb, nicht an eine Liste von Anbietern.
Es hat sich niemand gemeldet? Sagen Sie es uns, dann geben wir Ihre Anfrage an den nächsten passenden Betrieb weiter.
Fotos
So sieht das
in echt aus
Drei Aufnahmen aus den Bereichen, um die es hier am häufigsten geht: der Heizraum im Haus, der Behälter auf der Hofstelle, der Abscheider hinter der Küche.
-
Haus und Hausverwaltung
Heizraum im Einfamilienhaus -
Landwirtschaft und Biogas
Güllebehälter auf der Hofstelle -
Küche, Waschanlage, Werkstatt
Fettabscheider hinter der Küche
Vertrauen
Worauf Sie sich
verlassen können
Das Portal bringt Ihre Anfrage zum richtigen Betrieb. Was danach vereinbart wird, bleibt zwischen Ihnen und dem Betrieb.
-
Nachweis der Qualifikation
Jeder Betrieb im Portal legt seinen Nachweis vor: die Bescheinigung nach § 62 AwSV, bei Abscheidern auch Sachkunde oder Fachkunde. Läuft der Nachweis ab, bekommt der Betrieb keine Anfragen mehr.
-
Nicht Vertragspartei
Der Vertrag über die Arbeiten entsteht zwischen Ihnen und dem Betrieb. In Preis, Ausführung und Abnahme mischt sich das Portal nicht ein.
-
Daten in der EU
Verarbeitung nach DSGVO auf Servern in der EU. Ihre Kontaktdaten sieht nur der Betrieb, der Ihre Anfrage bekommt.
-
Alles schriftlich
Bestätigung und Rückfragen per E-Mail, Ihre Anfrage bleibt nachlesbar. Keine Werbeanrufe, kein Weiterverkauf Ihrer Angaben.
Fragen von Betreibern
Bevor Sie
anfragen
Die Fragen, die vor der ersten Anfrage kommen. Kurz und ohne Kleingedrucktes.
-
Was kostet mich das?
Nichts. Für Betreiber ist die Anfrage kostenlos. Preis und Umfang der Arbeiten vereinbaren Sie direkt mit dem Betrieb. Eine Provision auf Ihren Auftrag gibt es nicht.
-
Ich weiß nicht, in welchen Bereich mein Fall gehört.
Wählen Sie, was am nächsten kommt. Jeder Bereich fragt nach Ihrer Anlage, nicht nach Vorschriften. Beschreiben Sie, was bei Ihnen steht, und legen Sie Fotos dazu.
-
Wer meldet sich bei mir?
Ein zertifizierter Fachbetrieb aus Ihrer Region. Genau einer: Ihre Kontaktdaten gehen nicht an mehrere Anbieter, und Sie bekommen keine Anrufserie.
-
Wann meldet sich jemand bei mir?
Zuerst kommt unsere Bestätigung per E-Mail. Dann prüfen wir Ihre Angaben und geben die Anfrage an einen passenden Fachbetrieb aus Ihrer Region, der sich bei Ihnen meldet. Sagt er zu, schreiben wir Ihnen. Meldet er sich nicht, sagen Sie es uns: dann geht die Anfrage an den nächsten passenden Betrieb.
-
Was brauche ich für die Anfrage?
Bereich, Postleitzahl, ein paar Angaben und Fotos vom Handy. Die Fotos sind der wichtigste Teil: mit ihnen kann der Betrieb den Preis oft nennen, ohne vorher vorbeizufahren. Hilfreich, aber nicht nötig: der letzte Prüfbericht, eine Anordnung der Behörde, Pläne.
-
Warum vermitteln Sie nur an Betriebe mit Nachweis?
Damit Sie nicht selbst nachprüfen müssen, was ein Betrieb vorweisen kann. Bevor ein Betrieb die erste Anfrage bekommt, liegt uns seine Bescheinigung nach § 62 AwSV vor, bei Abscheidern auch der Nachweis der Sachkunde oder Fachkunde. Was an Ihrer Anlage zu tun ist, klären Sie mit dem Betrieb.
-
Muss ich den Betrieb beauftragen?
Nein. Die Anfrage ist unverbindlich. Sie bekommen ein Angebot und entscheiden selbst. Ein Vertrag entsteht nur zwischen Ihnen und dem Betrieb.
-
Was passiert mit meinen Daten?
Verarbeitung nach DSGVO auf Servern in der EU. Ihre Kontaktdaten sieht nur der Betrieb, der Ihre Anfrage bekommt. Kein Verkauf an Dritte, keine Werbeanrufe. Wann wir Ihre Daten löschen, steht in der Datenschutzerklärung.
-
Mein Heizungsbauer oder Maurer kennt die Anlage. Warum über das Portal?
Das entscheiden Sie. Haben Sie schon einen Betrieb, beauftragen Sie ihn direkt. Über das Portal kommt ein Betrieb, dessen Bescheinigung nach § 62 AwSV uns vorliegt. Welchen Nachweis Ihr Handwerker hat, fragen Sie ihn am besten selbst.
-
Woran sehe ich, welchen Nachweis ein Betrieb hat?
An der Bescheinigung nach § 62 AwSV, bei Abscheidern auch am Nachweis der Sachkunde oder Fachkunde. Wir lassen ihn uns vorlegen, bevor ein Betrieb die erste Anfrage bekommt, und achten auf das Gültigkeitsdatum. Die Bescheinigung stellt eine Technische Überwachungsorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft aus.
Anfrage
Anlage melden
Kostenlos und unverbindlich. Bestätigung per E-Mail, danach prüfen wir Ihre Angaben, suchen den passenden Fachbetrieb für Sie und schreiben Ihnen, wenn er zugesagt hat.
Was nach dem Absenden passiert
-
Bestätigung per E-MailMit einer Zusammenfassung Ihrer Angaben.
-
Wir suchen den BetriebWir prüfen Ihre Angaben und suchen den passenden Fachbetrieb für Sie.
-
Rückmeldung des BetriebsEin Betrieb aus Ihrer Region meldet sich mit Preis oder Termin.
Unsere Zusagen
- Nachweis geprüft: Bescheinigung nach § 62 AwSV, bei Abscheidern Sachkunde oder Fachkunde
- Kostenlos und unverbindlich für Betreiber
- Ihre Kontaktdaten gehen nur an einen Betrieb
- Kein Konto, keine Registrierung
- Sie entscheiden selbst über den Auftrag