Für eingetragene und zugelassene Betriebe · sechs Bereiche
Anfragen aus Ihrer Region. Sechs Bereiche.
Betreiber von Tanks, Auffangflächen, Güllebehältern, Abscheidern und Hoftankstellen stellen ihre Anfrage im Portal: mit Fotos, mit Angaben zur Anlage und kostenlos für sie. Jede Anfrage geht an einen eingetragenen Betrieb, der den Bereich abdeckt und seine Zulassung für diese Arbeiten nachgewiesen hat.
- Ein kurzes Formular: Kontakt, Bereiche und Ihr Nachweis, die Antwort kommt per E-Mail
- Sechs Bereiche: Sie markieren die, in denen Sie arbeiten, bei den meisten Betrieben sind es zwei oder drei
- Eine Anfrage, ein Betrieb: kein Wettbieten gegen eine Liste, keine Adressdatei
Das Angebot
Was Sie zahlen und was nicht
- Anmeldung und Prüfung der Zulassung
- kostenlos
- Anfrage ansehen und ablehnenAblehnen ist kostenlos und in der Zahl nicht begrenzt.
- kostenlos
- Provision auf Ihren Auftrag
- keine
- Abo, Grundgebühr, Mindestumsatz
- keine
- Freigabe eines KontaktsDarüber hinaus richtet sich der Preis nach Art der Arbeiten und Größe des Auftrags.
- ab 15 €
- Ihre genaue SummeSie kommt, sobald Ihre Bescheinigung geprüft ist.
- per E-Mail
Bis zur Prüfung entstehen Ihnen keine Kosten.
Bereiche
Sechs Bereiche,
Sie markieren Ihre
Das Portal arbeitet in allen sechs Bereichen. Kein Betrieb deckt alle ab, und das ist auch nicht nötig: Sie markieren, was Sie tatsächlich ausführen, und erhalten Anfragen aus diesen Bereichen. Bei den meisten Betrieben sind es zwei oder drei.
-
Auffangwanne und Abfüllfläche
Fugen, Beschichtung, Betoninstandsetzung, Neubau
Was Betreiber dort lesen → -
Tank stilllegen und ausbauen
Stilllegen an Ort und Stelle, Ausbau, Entsorgung
Was Betreiber dort lesen → -
Tank innen reinigen und sanieren
Innenreinigung, Schlamm, Beschichtung, Innenhülle
Was Betreiber dort lesen → -
Landwirtschaft, Gülle und Silo
Dichtheit, Betonsanierung, Fugen, säurefeste Beschichtung
Was Betreiber dort lesen → -
Öl- und Fettabscheider
Entleeren, Wartung, Generalinspektion, Sanierung
Was Betreiber dort lesen → -
Tankstelle für den Eigenbedarf
Errichten, Umbau, Mängel aus dem Prüfbericht
Was Betreiber dort lesen →
Jeder Bereich hat seine eigenen Fragen an den Betreiber und seine eigenen Fotos. Was Ihre Bescheinigung nicht deckt, wird Ihnen nicht angeboten.
Zulassung
Ein Nachweis zählt,
und das ist nicht
das Gütezeichen
Wer im Portal Anfragen erhält, weist seine Zulassung nach. Das ist die schmalste Stelle der Anmeldung, deshalb steht sie hier ausdrücklich und ohne Umschreibung.
Der einzige Nachweis der Zulassung ist die Bescheinigung als Fachbetrieb nach § 62 AwSV, ausgestellt von einer anerkannten Überwachungsorganisation.§ 62 AwSV, Fachbetrieb und Bescheinigung
Gütezeichen, Logos und die Mitgliedschaft in einem Branchenverband sind kein Nachweis der Zulassung. Wir sehen darin keinen Mangel und keinen Vorwurf: viele gute Betriebe führen ein solches Zeichen. Für die Anmeldung brauchen wir daneben die Bescheinigung, die ausstellende Stelle und das Datum, bis zu dem sie gilt. Ist die Bescheinigung gerade nicht zur Hand, nennen Sie Nummer und Stelle und reichen die Datei nach.
Die Angaben geben den Inhalt der Vorschriften wieder. Sie sind keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Ob und für welche Arbeiten die Fachbetriebspflicht in Ihrem Fall greift, sagt die zuständige Behörde oder der Sachverständige.
Das ist der Nachweis
- Die Bescheinigung selbst
- Bescheinigung als Fachbetrieb nach § 62 AwSV, ausgestellt von einer anerkannten Überwachungsorganisation.
- Die ausstellende Stelle
- Technische Überwachungsorganisation oder Güte- und Überwachungsgemeinschaft. Diese Stelle überwacht Ihren Betrieb auch.
- Das Datum, bis zu dem sie gilt
- Ohne Gültigkeitsdatum ist die Angabe unvollständig. Läuft die Bescheinigung ab, ruhen die Anfragen, bis die neue vorliegt.
- Der Tätigkeitsbereich
- In der Anlage zur Bescheinigung stehen die Arbeiten und Anlagentypen, für die Ihr Betrieb zugelassen ist.
Das ist kein Nachweis
- Gütezeichen und Logos
- Ein Zeichen auf dem Fahrzeug oder im Briefkopf sagt nichts darüber, welche Arbeiten Ihr Betrieb ausführen darf.
- Mitgliedschaft im Verband
- Eine Mitgliedschaft in einem Branchenverband ist kein Nachweis der Zulassung, auch wenn der Verband fachlich einschlägig ist.
- Zertifikate über andere Sachen
- Qualitätsmanagement, Arbeitsschutz, Schulungsurkunden: brauchbar für Ihre Kunden, aber nicht der Nachweis nach § 62 AwSV.
- Jahre im Geschäft und Referenzen
- Wir nehmen sie gern zur Kenntnis. Sie ersetzen die Bescheinigung nicht.
§ 62 AwSV · Wer Fachbetrieb ist
Ein Betrieb, der über die nötigen Geräte und Ausrüstungsteile und über sachkundiges Personal verfügt und der einen Überwachungsvertrag hat. Die Bescheinigung stellt eine Technische Überwachungsorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft aus; diese Stelle überwacht den Betrieb auch.
Wir sehen die Bescheinigung an, bevor ein Betrieb die erste Anfrage bekommt, und achten auf das Gültigkeitsdatum. Eine behördliche Prüfung ist das nicht und ersetzt sie nicht.
Bereich 5 · Abscheider
Bei Abscheidern
zählt die Person
Öl- und Fettabscheider laufen anders als die übrigen fünf Bereiche. Wer dort mitarbeiten will, nennt die Qualifikation der Person, nicht nur die Bescheinigung des Betriebs.
Was wonach läuftAbscheider
| Arbeiten | Maßgeblich | Nachweis, den wir erfragen |
|---|---|---|
| Absaugen, Wartung, Generalinspektion | DIN 1999-100, DIN 4040-100 und die Entwässerungssatzung der Gemeinde | Sachkunde für die Wartung, Fachkunde für die Generalinspektion |
| Sanierung, Austausch, Arbeiten im Innern | § 62 AwSV zusätzlich, ebenso wenn der Abscheider Teil einer Anlage nach AwSV ist | Bescheinigung als Fachbetrieb nach § 62 AwSV |
Deshalb fragen wir in diesem Bereich zweimal. Für Absaugen, Wartung und Generalinspektion nach der Qualifikation der verantwortlichen Person: Sachkunde für die Wartung, Fachkunde für die Generalinspektion. Für Sanierung, Austausch und Arbeiten im Innern nach der Bescheinigung nach § 62 AwSV. Markieren Sie den Bereich nur, wenn Sie das eine oder das andere anbieten, und schreiben Sie dazu, was davon.
Den Turnus und den Umfang setzen die Entwässerungssatzung der Gemeinde und die Erlaubnis für die jeweilige Anlage; zwischen Nachbargemeinden weicht das ab. Was für eine einzelne Anlage gilt, sagt die Gemeinde oder die zuständige Behörde. Wir bewerten das nicht und geben keine Rechtsberatung.
Leistung
Was in der
Anfrage steht
Sie bekommen keinen Platz in einem Verzeichnis und keine Adressliste, sondern einen Fall aus Ihrer Region, den Sie lesen können, bevor Sie sich entscheiden.
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Die Anfrage, wie der Betreiber sie gestellt hat
Anlage, Ort, Umfang, Zustand und die Antworten auf die Fragen des Bereichs. Sie lesen den Fall, bevor Sie sich entscheiden.
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Fotos von der Anlage
Deckel, Typenschild, Schadstelle, Zufahrt: der Betreiber fotografiert mit dem Handy. Bei guten Bildern können Sie den Preis oft nennen, ohne vorher hinzufahren.
-
Eine Anfrage, ein Betrieb
Solange die Anfrage bei Ihnen liegt, sieht sie kein anderer Betrieb. Sie bieten gegen niemanden und drücken den Preis nicht gegen eine Liste.
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Der Kontakt nach Ihrer Entscheidung
Name, Telefon und E-Mail des Betreibers erscheinen, wenn Sie die Anfrage angenommen haben. Alles Weitere besprechen Sie direkt.
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Bezahlt wird die Freigabe des Kontakts
Ein Kontakt kostet ab 15 €, darüber hinaus richtet sich der Preis nach Art der Arbeiten und Größe des Auftrags. Ihre genaue Summe kommt per E-Mail, sobald Ihre Bescheinigung geprüft ist.
-
Pause, wenn es zu viel wird
Urlaub, Winter, volle Auftragsbücher: Anfragen ruhen lassen und später wieder annehmen. Ohne Kündigung.
Das Portal ist nicht Vertragspartei. Der Vertrag über die Arbeiten entsteht zwischen Ihnen und dem Betreiber. In Preis, Ausführung und Abnahme mischt sich das Portal nicht ein.
Bilder
Woraus die
Anfragen kommen
Vier Bereiche, vier Orte: Betriebsfläche, Heizraum, Hofstelle, Hinterhof. Die Fotos in der Anfrage kommen vom Betreiber und sehen genauso aus.
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Bereich 1 · Wanne und Fläche
Arbeiten an der Auffangwanne -
Bereich 2 und 3 · Tank
Öltank im Heizraum -
Bereich 4 · Landwirtschaft
Güllebehälter auf der Hofstelle -
Bereich 5 · Abscheider
Abscheider hinter der Küche
Fragen
Was Betriebe
vorher wissen wollen
Kurz und ohne Kleingedrucktes. Ist Ihre Frage nicht dabei, schreiben Sie uns, wir antworten persönlich.
-
Wir haben ein Gütezeichen. Genügt das?
Als Nachweis der Zulassung nicht. Wir brauchen die Bescheinigung nach § 62 AwSV, die ausstellende Stelle und das Datum, bis zu dem sie gilt. Haben Sie beides, nennen Sie beides. Haben Sie nur das Zeichen, reichen Sie die Bescheinigung nach, danach geht es weiter.
-
Wir arbeiten in mehreren Bereichen.
Markieren Sie alle, die zutreffen. Bei den meisten Betrieben sind es zwei oder drei. Sie erhalten Anfragen aus den markierten Bereichen, soweit Ihre Bescheinigung sie deckt.
-
Was gilt bei Abscheidern?
Dort hängt es an der Qualifikation der Person. Absaugen, Wartung und Generalinspektion richten sich nach DIN 1999-100, DIN 4040-100 und der Entwässerungssatzung der Gemeinde, über Sachkunde und Fachkunde. § 62 AwSV kommt bei Sanierung, Austausch, Arbeiten im Innern und bei Abscheidern als Teil einer Anlage nach AwSV hinzu. Deshalb fragen wir in diesem Bereich nach dem Nachweis der Qualifikation.
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Was kostet die Anmeldung?
Nichts. Bezahlt wird die Freigabe eines Kontakts, ab 15 €, darüber hinaus nach Art der Arbeiten und Größe des Auftrags. Es gibt kein Abo, keine Grundgebühr und keine Provision auf Ihren Auftrag. Ihre genaue Summe kommt per E-Mail, sobald Ihre Bescheinigung geprüft ist.
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Muss ich jede Anfrage annehmen?
Nein. Sie zahlen nur für Kontakte, die Sie selbst freigeben. Ablehnen ist kostenlos und in der Zahl nicht begrenzt: es gibt keine Quote, kein Kontingent und keinen Nachteil daraus, und begründen müssen Sie es nicht.
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Wer ist Vertragspartner des Betreibers?
Sie. Ortstermin, Angebot, Auftrag und Abnahme vereinbaren Sie direkt mit dem Betreiber. Das Portal bringt die Anfrage zu Ihnen und ist an dem Vertrag nicht beteiligt.
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Was passiert mit unseren Daten?
Verarbeitung nach DSGVO auf Servern in der EU. Ihre Firmendaten geben wir nicht an Dritte weiter und verkaufen sie nicht. Der Betreiber sieht Ihren Betrieb, wenn die Anfrage bei Ihnen liegt.
Anmeldung
Ein Formular,
Antwort per E-Mail
Sie nennen Ihren Kontakt, Ihr Bundesland, Ihre Bereiche und Ihre Bescheinigung, alles Weitere klären wir per E-Mail.
Bereitlegen
- NR.
- Nummer der Bescheinigung nach § 62 AwSV
- STELLE
- Name der ausstellenden Organisation
- DATUM
- Gültig bis
- Die Bescheinigung als Datei, wenn sie gerade zur Hand ist
Die Antwort kommt per E-Mail. An die Adresse aus dem Formular: was noch fehlt, Ihre genaue Summe je Kontakt nach Prüfung der Bescheinigung und das weitere Vorgehen. Anrufe von uns bekommen Sie nicht.
Die Anmeldung kostet nichts, und mit dem Absenden gehen Sie keine Zahlungspflicht ein. Zahlungsdaten fragen wir hier nicht ab.