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Für eingetragene und zugelassene Betriebe · sechs Bereiche

Anfragen aus Ihrer Region. Sechs Bereiche.

Betreiber von Tanks, Auffangflächen, Güllebehältern, Abscheidern und Hoftankstellen stellen ihre Anfrage im Portal: mit Fotos, mit Angaben zur Anlage und kostenlos für sie. Jede Anfrage geht an einen eingetragenen Betrieb, der den Bereich abdeckt und seine Zulassung für diese Arbeiten nachgewiesen hat.

  • Ein kurzes Formular: Kontakt, Bereiche und Ihr Nachweis, die Antwort kommt per E-Mail
  • Sechs Bereiche: Sie markieren die, in denen Sie arbeiten, bei den meisten Betrieben sind es zwei oder drei
  • Eine Anfrage, ein Betrieb: kein Wettbieten gegen eine Liste, keine Adressdatei

Das Angebot

Was Sie zahlen und was nicht

Anmeldung und Prüfung der Zulassung
kostenlos
Anfrage ansehen und ablehnenAblehnen ist kostenlos und in der Zahl nicht begrenzt.
kostenlos
Provision auf Ihren Auftrag
keine
Abo, Grundgebühr, Mindestumsatz
keine
Freigabe eines KontaktsDarüber hinaus richtet sich der Preis nach Art der Arbeiten und Größe des Auftrags.
ab 15 €
Ihre genaue SummeSie kommt, sobald Ihre Bescheinigung geprüft ist.
per E-Mail
Betrieb anmelden

Bis zur Prüfung entstehen Ihnen keine Kosten.

Bereiche

Sechs Bereiche,
Sie markieren Ihre

Das Portal arbeitet in allen sechs Bereichen. Kein Betrieb deckt alle ab, und das ist auch nicht nötig: Sie markieren, was Sie tatsächlich ausführen, und erhalten Anfragen aus diesen Bereichen. Bei den meisten Betrieben sind es zwei oder drei.

Jeder Bereich hat seine eigenen Fragen an den Betreiber und seine eigenen Fotos. Was Ihre Bescheinigung nicht deckt, wird Ihnen nicht angeboten.

Zulassung

Ein Nachweis zählt,
und das ist nicht
das Gütezeichen

Wer im Portal Anfragen erhält, weist seine Zulassung nach. Das ist die schmalste Stelle der Anmeldung, deshalb steht sie hier ausdrücklich und ohne Umschreibung.

Der einzige Nachweis der Zulassung ist die Bescheinigung als Fachbetrieb nach § 62 AwSV, ausgestellt von einer anerkannten Überwachungsorganisation.§ 62 AwSV, Fachbetrieb und Bescheinigung

Gütezeichen, Logos und die Mitgliedschaft in einem Branchenverband sind kein Nachweis der Zulassung. Wir sehen darin keinen Mangel und keinen Vorwurf: viele gute Betriebe führen ein solches Zeichen. Für die Anmeldung brauchen wir daneben die Bescheinigung, die ausstellende Stelle und das Datum, bis zu dem sie gilt. Ist die Bescheinigung gerade nicht zur Hand, nennen Sie Nummer und Stelle und reichen die Datei nach.

Die Angaben geben den Inhalt der Vorschriften wieder. Sie sind keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde. Ob und für welche Arbeiten die Fachbetriebspflicht in Ihrem Fall greift, sagt die zuständige Behörde oder der Sachverständige.

Das ist der Nachweis

Die Bescheinigung selbst
Bescheinigung als Fachbetrieb nach § 62 AwSV, ausgestellt von einer anerkannten Überwachungsorganisation.
Die ausstellende Stelle
Technische Überwachungsorganisation oder Güte- und Überwachungsgemeinschaft. Diese Stelle überwacht Ihren Betrieb auch.
Das Datum, bis zu dem sie gilt
Ohne Gültigkeitsdatum ist die Angabe unvollständig. Läuft die Bescheinigung ab, ruhen die Anfragen, bis die neue vorliegt.
Der Tätigkeitsbereich
In der Anlage zur Bescheinigung stehen die Arbeiten und Anlagentypen, für die Ihr Betrieb zugelassen ist.

Das ist kein Nachweis

Gütezeichen und Logos
Ein Zeichen auf dem Fahrzeug oder im Briefkopf sagt nichts darüber, welche Arbeiten Ihr Betrieb ausführen darf.
Mitgliedschaft im Verband
Eine Mitgliedschaft in einem Branchenverband ist kein Nachweis der Zulassung, auch wenn der Verband fachlich einschlägig ist.
Zertifikate über andere Sachen
Qualitätsmanagement, Arbeitsschutz, Schulungsurkunden: brauchbar für Ihre Kunden, aber nicht der Nachweis nach § 62 AwSV.
Jahre im Geschäft und Referenzen
Wir nehmen sie gern zur Kenntnis. Sie ersetzen die Bescheinigung nicht.

§ 62 AwSV · Wer Fachbetrieb ist

Ein Betrieb, der über die nötigen Geräte und Ausrüstungsteile und über sachkundiges Personal verfügt und der einen Überwachungsvertrag hat. Die Bescheinigung stellt eine Technische Überwachungsorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft aus; diese Stelle überwacht den Betrieb auch.

Wir sehen die Bescheinigung an, bevor ein Betrieb die erste Anfrage bekommt, und achten auf das Gültigkeitsdatum. Eine behördliche Prüfung ist das nicht und ersetzt sie nicht.

Bereich 5 · Abscheider

Bei Abscheidern
zählt die Person

Öl- und Fettabscheider laufen anders als die übrigen fünf Bereiche. Wer dort mitarbeiten will, nennt die Qualifikation der Person, nicht nur die Bescheinigung des Betriebs.

Was wonach läuftAbscheider

Was wonach läuft
Arbeiten Maßgeblich Nachweis, den wir erfragen
Absaugen, Wartung, Generalinspektion DIN 1999-100, DIN 4040-100 und die Entwässerungssatzung der Gemeinde Sachkunde für die Wartung, Fachkunde für die Generalinspektion
Sanierung, Austausch, Arbeiten im Innern § 62 AwSV zusätzlich, ebenso wenn der Abscheider Teil einer Anlage nach AwSV ist Bescheinigung als Fachbetrieb nach § 62 AwSV

Deshalb fragen wir in diesem Bereich zweimal. Für Absaugen, Wartung und Generalinspektion nach der Qualifikation der verantwortlichen Person: Sachkunde für die Wartung, Fachkunde für die Generalinspektion. Für Sanierung, Austausch und Arbeiten im Innern nach der Bescheinigung nach § 62 AwSV. Markieren Sie den Bereich nur, wenn Sie das eine oder das andere anbieten, und schreiben Sie dazu, was davon.

Den Turnus und den Umfang setzen die Entwässerungssatzung der Gemeinde und die Erlaubnis für die jeweilige Anlage; zwischen Nachbargemeinden weicht das ab. Was für eine einzelne Anlage gilt, sagt die Gemeinde oder die zuständige Behörde. Wir bewerten das nicht und geben keine Rechtsberatung.

Leistung

Was in der
Anfrage steht

Sie bekommen keinen Platz in einem Verzeichnis und keine Adressliste, sondern einen Fall aus Ihrer Region, den Sie lesen können, bevor Sie sich entscheiden.

  • Die Anfrage, wie der Betreiber sie gestellt hat

    Anlage, Ort, Umfang, Zustand und die Antworten auf die Fragen des Bereichs. Sie lesen den Fall, bevor Sie sich entscheiden.

  • Fotos von der Anlage

    Deckel, Typenschild, Schadstelle, Zufahrt: der Betreiber fotografiert mit dem Handy. Bei guten Bildern können Sie den Preis oft nennen, ohne vorher hinzufahren.

  • Eine Anfrage, ein Betrieb

    Solange die Anfrage bei Ihnen liegt, sieht sie kein anderer Betrieb. Sie bieten gegen niemanden und drücken den Preis nicht gegen eine Liste.

  • Der Kontakt nach Ihrer Entscheidung

    Name, Telefon und E-Mail des Betreibers erscheinen, wenn Sie die Anfrage angenommen haben. Alles Weitere besprechen Sie direkt.

  • Bezahlt wird die Freigabe des Kontakts

    Ein Kontakt kostet ab 15 €, darüber hinaus richtet sich der Preis nach Art der Arbeiten und Größe des Auftrags. Ihre genaue Summe kommt per E-Mail, sobald Ihre Bescheinigung geprüft ist.

  • Pause, wenn es zu viel wird

    Urlaub, Winter, volle Auftragsbücher: Anfragen ruhen lassen und später wieder annehmen. Ohne Kündigung.

Das Portal ist nicht Vertragspartei. Der Vertrag über die Arbeiten entsteht zwischen Ihnen und dem Betreiber. In Preis, Ausführung und Abnahme mischt sich das Portal nicht ein.

Bilder

Woraus die
Anfragen kommen

Vier Bereiche, vier Orte: Betriebsfläche, Heizraum, Hofstelle, Hinterhof. Die Fotos in der Anfrage kommen vom Betreiber und sehen genauso aus.

  • Handwerker beim Abdichten einer Auffangwanne im Betrieb

    Bereich 1 · Wanne und Fläche

    Arbeiten an der Auffangwanne
  • Batterietank im Keller eines Wohnhauses

    Bereich 2 und 3 · Tank

    Öltank im Heizraum
  • Behälterwand einer landwirtschaftlichen Anlage

    Bereich 4 · Landwirtschaft

    Güllebehälter auf der Hofstelle
  • Geöffneter Abscheiderschacht im Hinterhof

    Bereich 5 · Abscheider

    Abscheider hinter der Küche

Fragen

Was Betriebe
vorher wissen wollen

Kurz und ohne Kleingedrucktes. Ist Ihre Frage nicht dabei, schreiben Sie uns, wir antworten persönlich.

  1. Wir haben ein Gütezeichen. Genügt das?

    Als Nachweis der Zulassung nicht. Wir brauchen die Bescheinigung nach § 62 AwSV, die ausstellende Stelle und das Datum, bis zu dem sie gilt. Haben Sie beides, nennen Sie beides. Haben Sie nur das Zeichen, reichen Sie die Bescheinigung nach, danach geht es weiter.

  2. Wir arbeiten in mehreren Bereichen.

    Markieren Sie alle, die zutreffen. Bei den meisten Betrieben sind es zwei oder drei. Sie erhalten Anfragen aus den markierten Bereichen, soweit Ihre Bescheinigung sie deckt.

  3. Was gilt bei Abscheidern?

    Dort hängt es an der Qualifikation der Person. Absaugen, Wartung und Generalinspektion richten sich nach DIN 1999-100, DIN 4040-100 und der Entwässerungssatzung der Gemeinde, über Sachkunde und Fachkunde. § 62 AwSV kommt bei Sanierung, Austausch, Arbeiten im Innern und bei Abscheidern als Teil einer Anlage nach AwSV hinzu. Deshalb fragen wir in diesem Bereich nach dem Nachweis der Qualifikation.

  4. Was kostet die Anmeldung?

    Nichts. Bezahlt wird die Freigabe eines Kontakts, ab 15 €, darüber hinaus nach Art der Arbeiten und Größe des Auftrags. Es gibt kein Abo, keine Grundgebühr und keine Provision auf Ihren Auftrag. Ihre genaue Summe kommt per E-Mail, sobald Ihre Bescheinigung geprüft ist.

  5. Muss ich jede Anfrage annehmen?

    Nein. Sie zahlen nur für Kontakte, die Sie selbst freigeben. Ablehnen ist kostenlos und in der Zahl nicht begrenzt: es gibt keine Quote, kein Kontingent und keinen Nachteil daraus, und begründen müssen Sie es nicht.

  6. Wer ist Vertragspartner des Betreibers?

    Sie. Ortstermin, Angebot, Auftrag und Abnahme vereinbaren Sie direkt mit dem Betreiber. Das Portal bringt die Anfrage zu Ihnen und ist an dem Vertrag nicht beteiligt.

  7. Was passiert mit unseren Daten?

    Verarbeitung nach DSGVO auf Servern in der EU. Ihre Firmendaten geben wir nicht an Dritte weiter und verkaufen sie nicht. Der Betreiber sieht Ihren Betrieb, wenn die Anfrage bei Ihnen liegt.

Anmeldung

Ein Formular,
Antwort per E-Mail

Sie nennen Ihren Kontakt, Ihr Bundesland, Ihre Bereiche und Ihre Bescheinigung, alles Weitere klären wir per E-Mail.

Bereitlegen

NR.
Nummer der Bescheinigung nach § 62 AwSV
STELLE
Name der ausstellenden Organisation
DATUM
Gültig bis
PDF
Die Bescheinigung als Datei, wenn sie gerade zur Hand ist

Die Antwort kommt per E-Mail. An die Adresse aus dem Formular: was noch fehlt, Ihre genaue Summe je Kontakt nach Prüfung der Bescheinigung und das weitere Vorgehen. Anrufe von uns bekommen Sie nicht.

Die Anmeldung kostet nichts, und mit dem Absenden gehen Sie keine Zahlungspflicht ein. Zahlungsdaten fragen wir hier nicht ab.

Betrieb anmeldenKostenlos · ein Formular

Ihr Betrieb und Ihre Bescheinigung

Kontakt, Bereiche und die Bescheinigung nach § 62 AwSV. Die Antwort kommt per E-Mail an die Adresse, die Sie hier angeben.

hierher geht die Antwort
in dem Sie arbeiten
optional, Luftlinie um Ihren Standort

Das Bundesland brauchen wir. Es entscheidet, welche Anfragen für Sie in Betracht kommen, und die Feiertage Ihres Landes gehen in die Fristen ein. Der Arbeitsradius ist eine Ergänzung dazu und lässt sich später ändern.

Bereichemehrere möglich, meist zwei oder drei
Überwachungsorganisation oder Güte- und Überwachungsgemeinschaft
optional, PDF oder Foto
Datei anhängen Wenn sie gerade nicht zur Hand ist, reichen Sie sie später nach.

Abscheider markiert? Für Absaugen, Wartung und Generalinspektion nennen Sie bitte auch die Qualifikation der Person, die die Arbeiten verantwortet: Sachkunde für die Wartung, Fachkunde für die Generalinspektion.

Mir ist bekannt, dass der Betreiber bei der Freigabe eines Kontakts den Namen meines Betriebs und dessen Kontaktdaten sieht. Hinweise dazu stehen in der Datenschutzerklärung.

Die Antwort kommt per E-Mail.