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Gastronomie · Großküche · Waschanlage · Werkstatt

Abscheider fällig: entleeren, warten, prüfen lassen

Die Entleerung ist überfällig, im Betriebstagebuch fehlen Einträge, oder die Generalinspektion steht an. Ein Betrieb kommt, saugt ab, reinigt, wartet und gibt Ihnen den Eintrag für das Betriebstagebuch und den Entsorgungsnachweis mit. Sie sagen, was bei Ihnen steht und wie man hinkommt.

Instandhalten und reinigen · DIN 1999-100, DIN 4040-100

Typische Anlässe

  • Entleerung überfällig
  • Generalinspektion steht an
  • Post von der Kommune
  • Geruch, Rückstau, Überlauf
Anfrage stellen Kostenlos · ohne Konto

Abscheider melden

Ihr Bereich ist vorausgewählt. Postleitzahl angeben, Anlage, Termin und Fotos kommen im nächsten Schritt.

Bereich Vorausgewählt, Sie können wechseln.
  • Kostenlos für Betreiber
  • Kein Konto
  • Kontakt nur an einen Betrieb
  • Nur Betriebe mit NachweisDer Nachweis wird vorgelegt und geprüft
  • Ein BetriebIhr Kontakt geht nicht an mehrere Anbieter
  • KostenlosFür Betreiber kostenlos und unverbindlich

Anlass · vier Gründe für den Anruf

Zwei davon stehen im Kalender, zwei kommen ungeplant. In allen vier Fällen geht es um dasselbe: die Anlage arbeitet wieder, und die Papiere stimmen.

  • Die Entleerung ist überfällig

    Die Küche läuft, der Abscheider ist voll, der letzte Termin liegt zu lange zurück. Den Turnus setzen die Entwässerungssatzung Ihrer Kommune und die Erlaubnis für Ihre Anlage.

  • Die Generalinspektion steht an

    Bei der Generalinspektion wird die ganze Anlage untersucht: Dichtheit, Innenwände, Einbauten, Unterlagen. Entleert und gereinigt muss sie vorher sein.

  • Post von der Kommune

    Die Stadt oder der Abwasserbetrieb will Betriebstagebuch, Wartungsberichte und Entsorgungsnachweise sehen, oder setzt eine Frist für die Nachbesserung.

  • Geruch, Rückstau, Überlauf

    Es riecht in der Küche, Wasser steht in der Bodenrinne, Fett läuft in den Anschluss. Hier zählt zuerst, dass jemand kommt und absaugt.

Was im Abscheider übereinander stehtSchnitt von oben nach unten

1 2 3 4
  1. Fett oder LeichtflüssigkeitDie leichte Schicht schwimmt oben. Ihre Dicke messen Sie bei der Eigenkontrolle und schreiben sie ins Betriebstagebuch. Ist die zulässige Höhe erreicht, muss entleert werden.
  2. AbwasserDazwischen steht das Wasser. Hier sitzen bei Öl- und Benzinabscheidern der Koalescenzeinsatz und die selbsttätige Absperrvorrichtung, die bei zu viel Leichtflüssigkeit schließt.
  3. Schlamm im SchlammfangSand, Speisereste und Feststoffe sinken ab. Auch der Schlamm hat eine zulässige Höhe und wird beim Entleeren mitabgesaugt.
  4. Behälter, Sohle, AnschlüsseBeton, Kunststoff oder Stahl mit Zulauf, Ablauf und Einbauten. Dichtheit, Innenwände und Anschlüsse sieht sich die Generalinspektion an.

Das Schnittbild ist ein Schema. Welche Schichtdicken bei Ihnen zulässig sind und in welchem Turnus entleert werden muss, steht in der Betriebsanleitung, in der Entwässerungssatzung Ihrer Kommune und in der Erlaubnis für Ihre Anlage.

Arbeit

Was der Betrieb
bei Ihnen macht

Ein Termin, fünf Schritte. Orange: die Schichten, die heraus müssen, und die Stellen, an denen gemessen und kontrolliert wird.

1 Schachtdeckel Zugang zum Absaugen und Messen 2 Fett oder Öl Die leichte Schicht kommt heraus 3 Schlamm und Sohle Feststoffe werden mitgenommen 4 Ablauf zum Kanal Absperrung und Probenahme
  1. 01

    Anlage aufnehmen

    Deckel auf, Schichtdicken gemessen, Art und Nenngröße notiert. Danach steht fest, wie viel abzusaugen ist und welches Fahrzeug kommt.

  2. 02

    Inhalt absaugen

    Fett oder Leichtflüssigkeit, Wasser und Schlamm gehen ins Saugfahrzeug und werden nach Abfallart getrennt entsorgt.

  3. 03

    Behälter reinigen

    Wände, Einbauten und Koalescenzeinsatz werden gespült, Sohle und Anschlüsse sichtbar gemacht, Ablagerungen entfernt.

  4. 04

    Warten und wieder füllen

    Absperrvorrichtung, Schwimmer, Warngerät und Tauchwände werden geprüft und eingestellt, dann wird die Anlage mit Wasser gefüllt.

  5. 05

    Eintrag und Nachweise

    Eintrag ins Betriebstagebuch, Wartungsbericht und Entsorgungsnachweis. Alles bleibt bei Ihnen in den Unterlagen.

Die Bauteile, um die es in diesem Bereich geht

  • FettabscheiderKüche, Kantine, Metzgerei, Bäckerei
  • Öl- und BenzinabscheiderWerkstatt, Waschanlage, Hof, Bauhof
  • SchlammfangSitzt davor, wird mit entleert
  • ProbenahmeschachtDahinter, für die Probe der Behörde

Kosten

Was kostet das

Anhaltswerte, keine Angebote: Spannen aus offenen Preislisten und aus den eigenen Ratgebern der Betriebe, erhoben im September 2026, alle Beträge netto ohne Umsatzsteuer. Jeder Betrieb rechnet selbst und nennt Ihnen den Preis; das Portal setzt keine Preise und ist an Ihrem Vertrag nicht beteiligt.

Was im Betrieb wiederkommtTypische Marktspanne
Entleeren und entsorgenJe Termin, mit Absaugen und Entsorgung 150 bis 500 €
Entleeren im JahrFettabscheider, im Jahr, je nach Turnus 1.800 bis 6.000 €
Kleines RestaurantVier Entleerungen im Jahr 1.000 bis 1.500 €
Wartung FettabscheiderJe Termin, ohne Entleerung 200 bis 500 €
Ölabscheider im JahrWartung und Entsorgung des Ölschlamms 500 bis 1.500 €
GeneralinspektionJe Termin, große Anlagen bis etwa 1.000 € 200 bis 600 €
Zusammen im JahrFettabscheider, Entleerung und Wartung addiert 2.000 bis 5.000 €

Was den Preis nach oben zieht

  • Nenngröße und Rauminhalt
  • Ölschlamm statt Fettschlamm
  • Tiefgarage, Hinterhof, lange Schlauchstrecke
  • Eile und Wochenende: 20 bis 50 % Zuschlag

Was ihn senkt

  • Jahresvertrag mit festem Turnus
  • Kurzer Weg vom Fahrzeug zum Deckel
  • Mehrere Anlagen am selben Standort

Einmalig: neue Anlage und Einbau

NS 2 bis 4: 1.500 bis 4.000 € NS 7 bis 15: 4.000 bis 12.000 € Ölabscheider: 2.000 bis 10.000 € Einbau mit Erdarbeiten: 1.500 bis 5.000 € Kleiner Betrieb komplett: 20.000 bis 30.000 €

Vorbereiten

Was Sie bereithalten

Je genauer die Angaben, desto eher kommt der Betrieb mit dem richtigen Fahrzeug, der richtigen Schlauchlänge und einem Preis ohne Ortstermin. Schätzwerte reichen.

Die Anlage

  • Art: Fettabscheider, Öl- oder Benzinabscheider, weiß ich nicht
  • Nenngröße NS oder Rauminhalt in Kubikmetern, wenn bekannt
  • Baujahr, Werkstoff und Hersteller, steht oft auf dem Typenschild
  • Wann zuletzt entleert, gewartet und generalinspiziert wurde

Objekt und Zufahrt

  • Betriebsart: Restaurant, Kantine, Hotel, Bäckerei, Metzgerei, Werkstatt, Waschanlage, Bauhof
  • Wo die Anlage liegt: Hof, Tiefgarage, Keller, Betriebsgelände
  • Weg vom Halteplatz des Fahrzeugs bis zum Deckel, grob in Metern
  • Wann gearbeitet werden darf: vor der Öffnung, nach Betriebsschluss, im Ruhetag

Unterlagen

  • Betriebstagebuch mit den letzten Einträgen
  • Bericht der letzten Generalinspektion, auch wenn Mängel darin stehen
  • Schreiben der Kommune oder des Abwasserbetriebs
  • Bestandsplan oder Skizze mit der Lage der Deckel

Diese Fotos helfen dem Betrieb am meisten

  • Beispielfoto: Schachtdeckel mit Platz ringsum
    Deckel und UmgebungDer Deckel mit dem Platz ringsum, damit Zugang und Technik passen.
  • Beispielfoto: Blick von oben in die geöffnete Anlage
    Blick hineinVon oben in die geöffnete Anlage: Schichten, Einbauten, Wasserstand.
  • Beispielfoto: Typenschild an einem Abscheider
    TypenschildSchild oder Aufkleber mit Nenngröße, Typ und Hersteller.
  • Beispielfoto: Zufahrt zum Schachtdeckel
    ZufahrtDer Weg vom Halteplatz des Fahrzeugs bis zum Deckel.

Fotos vom Handy genügen. Fehlt eine Angabe, schreiben Sie es dazu: wir sehen uns Ihre Anfrage an, suchen den passenden Fachbetrieb für Sie und melden uns.

Fristen und Nachweise

Warum das
im Kalender steht

Eigenkontrolle, Wartung und Generalinspektion hängen an der Anlage, nicht an einem Anbieter. Den Turnus setzen Entwässerungssatzung und Erlaubnis für Ihre Anlage, von Ort zu Ort verschieden; die Nachweise verlangt die Behörde von Ihnen.

Die Angaben geben den Inhalt der Vorschriften wieder. Sie sind keine Rechtsberatung und keine rechtliche Bewertung Ihrer Anlage.

  • Der Nachweis der Qualifikation liegt uns vor, bevor ein Betrieb die erste Anfrage bekommt
  • Im Nachweis stehen die Arbeiten und Anlagentypen, für die der Betrieb qualifiziert ist
  • Läuft der Nachweis ab, bekommt der Betrieb keine Anfragen mehr
  • Das Betriebstagebuch bleibt bei Ihnen: der Betrieb schreibt hinein, führen müssen Sie es

Was wann fällig wirdWer es macht

  • EigenkontrolleBetreiber
    Turnus aus der Satzung Schichtdicken messen Absperrung prüfen eintragen
  • Entleeren und reinigenBetrieb mit Sachkunde
    Turnus aus Satzung und Erlaubnis Entsorgungsnachweis
  • WartungSachkundige Person
    Abstand aus Satzung und Erlaubnis Bericht für Ihre Unterlagen
  • GeneralinspektionFachkundige Person
    Abstand aus Satzung und Erlaubnis vor der Inbetriebnahme Anlage vorher entleert
  • Mängel abarbeitenFachbetrieb
    Frist aus dem Bericht Sanierung Nachprüfung
  • BetriebstagebuchBetreiber
    Einträge mit Unterschrift Nachweise abheften auf Verlangen vorlegen

DIN 1999-100 und DIN 4040-100 · Wer was darf

Entleerung, Wartung und Generalinspektion richten sich nach DIN 1999-100, DIN 4040-100 und der Entwässerungssatzung Ihrer Gemeinde. Für die Wartung braucht die Person Sachkunde, für die Generalinspektion Fachkunde. Eine Fachbetriebspflicht nach § 62 AwSV gibt es dafür nicht; sie gilt bei Sanierung, Ersatz und Arbeiten im Inneren.

Welche Fristen für Ihre Anlage gelten, steht in der Betriebsanleitung, in der Entwässerungssatzung Ihrer Kommune und in der Erlaubnis für Ihre Anlage; zwischen Nachbarkommunen weicht das ab. Ob bei Ihrer Anlage ein Fachbetrieb nach § 62 AwSV nötig ist, etwa bei Sanierung, Ersatz oder Arbeiten im Inneren, sagt Ihnen die zuständige Behörde oder der Sachverständige. Keine Rechtsberatung.

Fotos

So sieht das in echt aus

  • Saugfahrzeug leert einen Fettabscheider im Hinterhof eines Restaurants, ein Koch trägt ins Betriebstagebuch ein

    Gastronomie und Großküche

    Fettabscheider im Hinterhof
  • Technikerin misst die Schichtdicke im Ölabscheider an einem Waschplatz

    Werkstatt, Waschanlage, Bauhof

    Ölabscheider am Waschplatz

Fragen aus Küche, Werkstatt und Verwaltung

Bevor Sie anfragen

Die Fragen, die in diesem Bereich immer wieder kommen. Kurz und ohne Kleingedrucktes.

  1. Wie oft muss der Abscheider entleert werden?

    Den Turnus setzen die Entwässerungssatzung Ihrer Kommune und die Erlaubnis für Ihre Anlage. Von Ort zu Ort ist er verschieden; maßgeblich sind diese Papiere und die Betriebsanleitung, nicht diese Seite.

  2. Können unsere Leute das selbst machen?

    Die Eigenkontrolle ja, das Absaugen und Entsorgen nicht. Messen und Eintragen ins Betriebstagebuch ist Ihre Aufgabe als Betreiber. Entleeren und Reinigen brauchen Fahrzeug, Entsorgungsweg und Nachweis; Arbeiten im Inneren fallen unter § 62 AwSV.

  3. Was ist die Generalinspektion und wer macht sie?

    Die Untersuchung der ganzen Anlage durch eine fachkundige Person. Geprüft werden Dichtheit, Innenwände, Einbauten, Absperrvorrichtung und Ihre Unterlagen. Den Abstand setzen Entwässerungssatzung und Erlaubnis für Ihre Anlage. Entleert und gereinigt muss sie vorher sein.

  4. Müssen wir den Betrieb dafür schließen?

    Meist nicht. Während der Arbeit darf kein Abwasser anfallen. Viele Betriebe kommen vor der Öffnung, nach Betriebsschluss oder am Ruhetag. Schreiben Sie Ihr Zeitfenster in die Anfrage.

  5. Was gehört ins Betriebstagebuch?

    Jede Arbeit an der Anlage, mit Datum und Unterschrift. Eigenkontrollen mit den gemessenen Schichtdicken, Entleerungen, Wartungen, Inspektionen, Mängelbeseitigungen, dazu die Unterlagen der Anlage und die Entsorgungsnachweise. Bei einer Kontrolle wird zuerst danach gefragt.

  6. Wir sind Mieter. Wer bestellt und wer zahlt?

    Klären Sie das vor der Anfrage im Haus. Oft ist der Eigentümer oder die Verwaltung Betreiber der Anlage, bestellt wird aber aus dem Betrieb heraus. Schreiben Sie dazu, wer beauftragt und wer die Rechnung bekommt.

  7. Der Termin kommt bald wieder. Müssen wir jedes Mal hierher?

    Nein. Bleiben Sie bei dem Betrieb, mit dem es gut gelaufen ist, und lassen Sie sich den nächsten Termin gleich vor Ort geben. Wenn Sie möchten, erinnern wir Sie an Turnus und Generalinspektion; gebunden sind Sie damit nicht.

  8. Was kostet uns das?

    Die Anfrage nichts. Den Preis der Arbeiten nennt der Betrieb: Art und Größe der Anlage, Menge und Art des Abfalls, Schlauchlänge bis zum Deckel, geplanter oder eiliger Termin. Eine Provision auf Ihren Auftrag gibt es nicht.

Anfrage

Abscheider melden

Kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen eine Bestätigung per E-Mail, wir suchen den passenden Fachbetrieb und melden uns bei Ihnen.

Was nach dem Absenden passiert

  1. Bestätigung per E-MailMit einer Zusammenfassung Ihrer Angaben und der Nummer Ihrer Anfrage.
  2. Wir sehen uns Ihre Anfrage an und suchen den passenden FachbetriebEinen Betrieb mit gültigem Nachweis für Abscheider. Fehlt eine wichtige Angabe, fragen wir kurz per E-Mail nach.
  3. Sie entscheiden über den AuftragAngebot, Termin und Preis vereinbaren Sie direkt mit dem Betrieb.

Unsere Zusagen

  • Nur Betriebe mit geprüftem Nachweis
  • Kostenlos und unverbindlich, kein Konto, keine Registrierung
  • Ihre Kontaktdaten gehen nur an einen Betrieb
  • Sie entscheiden selbst über den Auftrag
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Worauf Sie sich verlassen können

  • Geprüfte Qualifikation

    Jeder Betrieb im Portal legt seinen Nachweis vor: Sachkunde für die Wartung, Fachkunde für die Generalinspektion, bei Arbeiten im Inneren die Bescheinigung als Fachbetrieb nach § 62 AwSV. Läuft er ab, bekommt der Betrieb keine Anfragen mehr.

  • Papiere für die Prüfung

    Eintrag im Betriebstagebuch, Wartungsbericht und Entsorgungsnachweis kommen vom Betrieb. Sie legen sie zu Ihren Unterlagen.

  • Daten in der EU

    Verarbeitung nach DSGVO auf Servern in der EU. Ihre Kontaktdaten sieht nur der Betrieb, der Ihre Anfrage bekommt.

  • Kein Anrufkarussell

    Ihre Nummer geht an einen Betrieb, nicht an eine Liste. Keine Werbeanrufe, kein Weiterverkauf Ihrer Angaben.