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Industrie · Werkstatt · Lager · Fuhrpark

Auffangwanne undicht, Boden rissig

Beschichtung abgeplatzt, Fugen offen, Risse im Hallenboden, Wasser steht in der Wanne: die Fläche hält den Stoff nicht mehr zurück. Ein Fachbetrieb setzt Wanne, Abfüllfläche oder Bodenfläche instand, beschichtet sie neu und bestätigt die Arbeiten schriftlich für Ihre Unterlagen.

Instandsetzen und beschichten · § 62 AwSV

Typische Anlässe

  • Mangel im Prüfbericht
  • Anordnung der Behörde
  • Leckage oder Pfütze
  • Neubau oder Umbau
Anfrage stellen Kostenlos · ohne Konto

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Ihr Bereich ist vorausgewählt. Postleitzahl angeben, Maße und Fotos kommen im nächsten Schritt.

Bereich Vorausgewählt, Sie können wechseln.
  • Kostenlos für Betreiber
  • Kein Konto
  • Kontakt nur an einen Betrieb
  • Nur Fachbetriebe nach § 62 AwSVDie Bescheinigung wird vorgelegt und geprüft
  • Ein BetriebIhr Kontakt geht nicht an mehrere Anbieter
  • KostenlosFür Betreiber kostenlos und unverbindlich

Anlass

Das steht im Prüfbericht

Fast jede Anfrage in diesem Bereich hat einen dieser vier Anlässe. Die ersten beiden kommen mit einer Frist, über die anderen beiden entscheiden Sie selbst.

  • Mangel im Prüfbericht

    Der Sachverständige hat die Fläche beanstandet: Risse, abgeplatzte Beschichtung, undichte Fugen, zu kleines Rückhaltevolumen. Im Bericht steht der Mangel, nicht die Lösung.

  • Anordnung der Behörde

    Die zuständige Behörde verlangt Nachbesserung und will den Nachweis sehen, dass ein Fachbetrieb die Arbeiten ausgeführt hat.

  • Leckage, Pfütze, Verfärbung

    Öl oder Emulsion steht auf dem Boden oder läuft in die Rinne. Hier zählt die Reihenfolge: erst sichern und aufnehmen, dann instandsetzen.

  • Neubau, Umbau, neuer Stoff

    Neue Lagerfläche, neuer Abfüllplatz, neue Maschine oder ein anderer Stoff im gleichen Gebinde: der Aufbau muss zum Stoff passen.

Aufbau einer dichten FlächeSchnitt von oben nach unten

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  1. DichtschichtBeschichtung oder Belag mit Verwendbarkeitsnachweis für den Stoff, der dort steht. Hier zeigt sich der Schaden zuerst.
  2. Grundierung und SpachtelHaftbrücke auf dem vorbereiteten Untergrund, schließt Poren, Lunker und kleine Ausbrüche.
  3. Vorbereiteter UntergrundBeton oder Estrich, gefräst oder kugelgestrahlt, Altbeschichtung entfernt, Risse geöffnet und verharzt.
  4. RückhaltungWanne, Sockel und Schwelle müssen den Rauminhalt aufnehmen, der bei einer Störung austreten kann. Wie viel das ist, hängt von Stoff und Lagerung ab.

Das Schnittbild ist ein Schema und keine Ausführungsplanung. Welcher Aufbau und welcher Verwendbarkeitsnachweis für Ihren Stoff zulässig ist, legt der Betrieb mit dem Angebot vor.

Arbeit

Was der Betrieb
bei Ihnen macht

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge. Orange: die Flächen und Kanten, an denen die Dichtheit entsteht und an denen sie zuerst verloren geht.

1 Wannenrand und Sockel Randfuge, Sockel, Türschwelle 2 Wannenboden Beschichtung, Risse verharzt 3 Abfüllfläche Gefälle, dichter Belag, Fugen 4 Rinne und Ablauf Anschluss, Abdeckung, Absperrung
  1. 01

    Untergrund aufnehmen

    Zustand, Feuchte, Haftzug und Rissbild werden geprüft. Daraus folgt, ob beschichtet oder ausgebaut wird.

  2. 02

    Fläche vorbereiten

    Fräsen oder Kugelstrahlen, Altbeschichtung entfernen, Risse öffnen, absaugen. Ohne diesen Schritt hält nichts.

  3. 03

    Risse, Fugen, Details

    Risse verharzen, Fugen neu ausbilden, Sockel, Rinnen, Durchführungen und Türschwellen anarbeiten.

  4. 04

    Beschichtung aufbauen

    Grundierung, Zwischenschicht und Dichtschicht in der Stärke, die der Nachweis für Ihren Stoff vorgibt.

  5. 05

    Abnahme und Nachweis

    Schichtdicken und Haftung werden dokumentiert. Sie bekommen die Bescheinigung für Ihre Unterlagen.

Kosten

Was kostet das

Gerechnet wird nach Quadratmetern, nach Fugenmetern und nach dem Zustand des Untergrunds. Unten stehen zuerst die Einzelpositionen, danach die Größenordnung des ganzen Auftrags.

Die Zahlen unten sind Orientierungsspannen, die wir im September 2026 aus öffentlichen Preislisten und aus den eigenen Ratgebern deutscher Fachbetriebe zusammengetragen haben; die Positionen je Quadratmeter und je Fugenmeter sind branchenübliche Marktspannen für Beschichtungsarbeiten. Alle Beträge gelten ohne Mehrwertsteuer. Jeder Betrieb kalkuliert selbst und nennt Ihnen den Preis für Ihre Fläche: wir setzen keine Preise fest und sind nicht Vertragspartei des Auftrags.

Einzelpositionen am MarktSpanne je Einheit
Untergrund vorbereitenFräsen oder Kugelstrahlen, Altbeschichtung abtragen, absaugen 15 bis 25 €/m²
Grundierung und SpachtelHaftbrücke, Poren und Lunker geschlossen 10 bis 20 €/m²
Dichtschicht ReaktionsharzEpoxid mit Verwendbarkeitsnachweis für den Stoff 45 bis 60 €/m²
Dichtschicht PMMAschnell härtend, kurze Stillstandszeit, Arbeit auch bei Kälte 90 bis 120 €/m²
Kompletter AufbauVorbereitung, Grundierung und Dichtschicht zusammen 60 bis 120 €/m²
Riss öffnen und verharzengerechnet je laufender Meter 20 bis 45 €/m
Rand- und Bewegungsfugeausräumen, Profil einlegen, dauerelastisch verschließen 25 bis 60 €/m
Sockel, Schwelle, DurchführungDetail von Hand angearbeitet, gerechnet je Stück 150 bis 600 €
Ganzer Auftrag am MarktMarktspanne 3.000 bis 130.000 €
Fugen, Sockel, DetailsRandfuge, Türschwelle und Durchführungen an einer Wanne, ohne Fläche 3.000 bis 8.000 €
Wanne oder Lagerfläche beschichteneinige Dutzend m² in Werkstatt, Lager oder Halle 8.000 bis 25.000 €
Abfüll- oder UmschlagflächeRampe oder Betankungsfläche, Beton instandsetzen und beschichten 25.000 bis 60.000 €
Große Fläche, Neubau, Erweiterungmehrere hundert m² auf dem Betriebshof 60.000 bis 130.000 €

Was den Preis nach oben zieht

  • Große Fläche und viele Fugenmeter
  • Untergrund mürbe: Abtrag und Betoninstandsetzung vor der Beschichtung
  • Beschichtungsaufbau mit Verwendbarkeitsnachweis für den gelagerten Stoff
  • Arbeiten im laufenden Betrieb: Abschnitte, Nachtschicht, Wochenende
  • Rückhaltevolumen zu klein: die Wanne wird umgebaut, nicht nur beschichtet
  • Rinnen, Ablaufabsperrungen und Durchführungen im Detail

Was den Preis senkt

  • Fläche frei und trocken, die Anlage kann stillgelegt werden
  • Tragfähiger Untergrund und begrenztes Rissbild
  • Maße, Fugenlänge und Fotos schon in der Anfrage
  • Eine zusammenhängende Fläche in einem Arbeitsgang
  • Planbarer Termin, zum Beispiel im Werksurlaub

Was gesondert gerechnet wird

Altbeschichtung abtragen und entsorgen Betoninstandsetzung nach SIVV Rinnen, Absperrungen, Durchführungen Nachtschicht oder Wochenende

Vorbereiten

Was Sie bereithalten

Je genauer die Angaben, desto eher nennt der Betrieb Preis und Termin ohne Ortstermin. Nichts davon muss auf den Zentimeter stimmen, Schätzwerte reichen.

Fläche und Untergrund

  • Maße in Metern, Länge mal Breite, Höhe von Sockel oder Wannenrand
  • Untergrund: Beton, Estrich, Asphalt, Stahl
  • Baujahr und letzte Beschichtung, wenn bekannt
  • Was am Schaden zu sehen ist: Risse, Blasen, Abplatzungen, offene Fugen

Betrieb und Stoffe

  • Welche Stoffe dort stehen oder umgeschlagen werden
  • Gebinde: Fässer, IBC, Tank, offene Wanne, Maschine
  • Im Freien, überdacht oder in der Halle
  • Wann gearbeitet werden darf: Schicht, Stillstand, Werksurlaub

Unterlagen

  • Letzter Prüfbericht des Sachverständigen
  • Anordnung oder Schreiben der Behörde, wenn es eines gibt
  • Grundriss, Lageplan oder eine Skizze mit Maßen
  • Sicherheitsdatenblatt oder Betriebsanweisung zum Stoff

Diese Fotos helfen dem Betrieb am meisten

  • Beispielfoto: Auffangwanne mit Fässern und IBC in der Halle, mit Umgebung
    ÜbersichtDie ganze Fläche mit Umgebung, damit Größe und Zugang erkennbar sind.
  • Beispielfoto: abgeplatzte Beschichtung und Risse aus der Nähe, mit Zollstock daneben
    Schaden nahRiss, Abplatzung oder Blase aus kurzem Abstand, gern mit einem Maßstab daneben.
  • Beispielfoto: offene Randfuge am Sockel neben einer Rohrdurchführung
    Fuge und RandRandfuge, Sockel, Türschwelle und Durchführungen.
  • Beispielfoto: Rinne mit Ablauf und Absperrschieber an einer Fläche im Freien
    Rinne und AblaufRinne, Ablauf, Absperrung und der Anschluss an die Fläche.

Fehlt eine Angabe, schreiben Sie es dazu. Wir sehen uns Ihre Anfrage an, suchen den passenden Fachbetrieb für Sie und melden uns.

Fachbetriebspflicht

Warum das nicht
jeder ausführen darf

An Auffangwannen, Abfüllflächen und Bodenflächen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen hängt die Fachbetriebspflicht. Wer die Arbeiten ausführen darf, steht in der Verordnung, nicht im Angebot.

Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung und Stilllegung bestimmter Anlagen dürfen nur von Fachbetrieben nach § 62 AwSV ausgeführt werden. Verantwortlich für die Auswahl ist der Betreiber.

§ 45 AwSV, Fachbetriebspflicht

Die Angaben geben den Inhalt der Vorschriften wieder. Sie sind keine Rechtsberatung und keine rechtliche Bewertung Ihrer Anlage.

  • Die Bescheinigung liegt uns vor, bevor ein Betrieb die erste Anfrage bekommt
  • Im Nachweis stehen die Arbeiten und Anlagentypen, für die der Betrieb zugelassen ist
  • Läuft der Nachweis ab, bekommt der Betrieb keine Anfragen mehr
  • Was beauftragt wird, entscheiden Sie: das Portal ist nicht Vertragspartei

Was eine Anfrage auslöstAnlass oder Kalender

  • Beschichtung erneuernAnlass
    Mangel im Prüfbericht Abplatzungen Beschichtung am Ende
  • Risse und FugenAnlass
    Riss im Boden offene Randfuge Wasser in der Wanne
  • Rinne, Ablauf, SockelAnlass
    Anschluss undicht Absperrung fehlt
  • Neue Fläche oder UmbauAnlass
    Neubau anderer Stoff neue Maschine
  • Wiederkehrende PrüfungKalender
    Sachverständiger Frist je Anlage und Land

§ 62 AwSV · Wer Fachbetrieb ist

Ein Betrieb, der über die nötigen Geräte und Ausrüstungsteile und über sachkundiges Personal verfügt und der einen Überwachungsvertrag hat. Die Bescheinigung stellt eine Technische Überwachungsorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft aus; diese Stelle überwacht den Betrieb auch.

Ob Ihre Fläche unter die Fachbetriebspflicht fällt, hängt von Stoff, Menge und Gefährdungsstufe ab. Schwellen, Fristen und Nachweise stehen in der AwSV, im Landesrecht und in der Satzung Ihrer Kommune und können abweichen. Was in Ihrem Fall gilt, sagt Ihnen die zuständige Behörde oder der Sachverständige. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Fotos

So sieht das in echt aus

  • Betriebsleiter mit Prüfbericht und Techniker an einer Auffangwanne mit Fässern und IBC in der Halle

    Industrie, Werkstatt, Lager

    Auffangwanne im Lager
  • Zwei Handwerker beschichten eine Abfüllfläche im Freien, daneben eine Rinne mit Absperrschieber

    Fuhrpark, Bauhof, Umschlag

    Abfüllfläche wird beschichtet

Fragen von Betreibern

Bevor Sie anfragen

Die Fragen, die in diesem Bereich immer wieder kommen. Kurz und ohne Kleingedrucktes.

  1. Reicht eine Beschichtung, oder muss die Wanne raus?

    Das entscheidet der Untergrund. Trägt der Beton und sind die Risse begrenzt, wird instandgesetzt und beschichtet. Ist der Untergrund mürbe oder das Rückhaltevolumen zu klein, wird umgebaut. Welcher Weg bei Ihnen trägt, sagt der Betrieb nach den Fotos oder nach einem kurzen Ortstermin.

  2. Wir haben eine Frist von der Behörde. Können Sie das beschleunigen?

    Schreiben Sie die Frist in die Anfrage. Wir sehen uns Ihre Anfrage an, suchen den passenden Fachbetrieb für Sie und melden uns. Den Ausführungstermin vereinbart der Betrieb mit Ihnen.

  3. Muss die Produktion dafür stehen?

    Teilweise. Die Fläche muss frei und trocken sein, und Beschichtungen brauchen Zeit zum Aushärten. Viele Betriebe arbeiten in Abschnitten, am Wochenende oder im Werksurlaub. Schreiben Sie Ihr Zeitfenster dazu, das wirkt sich auf das Angebot aus.

  4. Welche Beschichtung ist zulässig?

    Die, die für Ihren Stoff nachgewiesen ist. Für Flächen in Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen wird ein Verwendbarkeitsnachweis verlangt, der zum gelagerten Stoff passt; der Betrieb legt ihn mit dem Angebot vor. Welche Anforderung für Ihre Anlage gilt, sagt Ihnen die Behörde oder der Sachverständige. Wir geben keine Rechtsberatung.

  5. Prüft der Betrieb die Anlage danach auch ab?

    Nein, das sind zwei Rollen. Der Fachbetrieb führt die Arbeiten aus und bescheinigt sie. Die wiederkehrende Prüfung der Anlage macht ein Sachverständiger.

  6. Können unsere eigenen Leute das machen?

    Für die Arbeiten unter § 62 AwSV nicht. Handwerkliches Können genügt dafür nicht: Errichten, Instandsetzen, Innenreinigung und Stilllegen sind an den Fachbetrieb mit Nachweis gebunden. Ein Unternehmen kann sich auch selbst als Fachbetrieb bescheinigen lassen, das ist ein eigenes Verfahren mit Überwachungsvertrag.

  7. Woran sehen wir, dass ein Betrieb das wirklich darf?

    An der Bescheinigung als Fachbetrieb nach § 62 AwSV. Wir lassen sie uns vorlegen, bevor ein Betrieb die erste Anfrage bekommt, und achten auf Gültigkeitsdatum und den Umfang der aufgeführten Arbeiten. Ausgestellt wird sie von einer Technischen Überwachungsorganisation oder einer Güte- und Überwachungsgemeinschaft.

  8. Was kostet uns die Anfrage?

    Nichts. Für Betreiber ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Preis und Umfang der Arbeiten vereinbaren Sie direkt mit dem Betrieb, eine Provision auf Ihren Auftrag gibt es nicht.

Anfrage

Fläche melden

Kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen eine Bestätigung per E-Mail, wir suchen den passenden Fachbetrieb und melden uns bei Ihnen.

Was nach dem Absenden passiert

  1. Bestätigung per E-MailMit einer Zusammenfassung Ihrer Angaben und der Nummer Ihrer Anfrage.
  2. Wir sehen uns Ihre Anfrage an und suchen den passenden FachbetriebEinen Betrieb mit gültigem Nachweis nach § 62 AwSV für genau diese Arbeit, und melden uns bei Ihnen.
  3. Sie entscheiden über den AuftragAngebot, Termin und Preis vereinbaren Sie direkt mit dem Betrieb.

Unsere Zusagen

  • Nur Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Bescheinigung geprüft
  • Kostenlos und unverbindlich, kein Konto, keine Registrierung
  • Ihre Kontaktdaten gehen nur an einen Betrieb
  • Sie entscheiden selbst über den Auftrag
Anfrage stellen Kostenlos · ohne Konto

Wanne oder Boden melden

Bereich ist vorausgewählt. Postleitzahl angeben, Maße, Stoffe und Fotos kommen im nächsten Schritt.

Bereich Vorausgewählt, Sie können wechseln.
  • Kostenlos für Betreiber
  • Kein Konto
  • Kontakt nur an einen Betrieb

Worauf Sie sich verlassen können

  • Nachweis nach § 62

    Jeder Betrieb im Portal legt seine Bescheinigung als Fachbetrieb nach § 62 AwSV vor. Läuft sie ab, bekommt er keine Anfragen mehr.

  • Nicht Vertragspartei

    Der Vertrag über die Arbeiten entsteht zwischen Ihnen und dem Betrieb. In Preis, Ausführung und Abnahme mischt sich das Portal nicht ein.

  • Daten in der EU

    Verarbeitung nach DSGVO auf Servern in der EU. Ihre Kontaktdaten sieht nur der Betrieb, der Ihre Anfrage bekommt.

  • Alles schriftlich

    Bestätigung und Rückfragen per E-Mail, Ihre Anfrage bleibt nachlesbar. Keine Werbeanrufe, kein Weiterverkauf Ihrer Angaben.