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Landwirtschaft · Biogas · Hofstelle

Güllebehälter undicht, Fahrsilo ausgewaschen

Risse in der Behälterwand, mürber Beton an der Silowand, ein feuchter Streifen am Wandfuß, oder die Prüfung steht an und Sie wollen vorbereitet sein. Ein Fachbetrieb prüft die Dichtheit, setzt Beton und Fugen instand und bringt eine säurefeste Beschichtung auf. Gearbeitet wird in dem Fenster, in dem der Behälter leer ist, deshalb fragen wir früh danach.

Errichten und instandsetzen · § 62 AwSV

Typische Anlässe

  • Prüfung steht an
  • Mängel im Prüfbericht
  • Riss oder feuchter Fleck
  • Lagerraum reicht nicht
Anfrage stellen Kostenlos · ohne Konto

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Ihr Bereich ist vorausgewählt. Postleitzahl angeben, Maße, Zustand und Fotos kommen im nächsten Schritt.

Bereich Vorausgewählt, Sie können wechseln.
  • Kostenlos für Betreiber
  • Kein Konto
  • Kontakt nur an einen Betrieb
  • Nur Fachbetriebe nach § 62 AwSVDie Bescheinigung wird vorgelegt und geprüft
  • Ein BetriebIhr Kontakt geht nicht an mehrere Anbieter
  • KostenlosFür Betreiber kostenlos und unverbindlich

Anlass

Meist gibt der
Kalender den Anlass

Vier Anlässe bringen fast jede Anfrage in diesem Bereich. Zwei kommen mit einem Termin, bei den anderen zwei entscheiden Sie, ob Sie das Fenster nutzen, in dem der Behälter leer ist.

  • Die Prüfung steht an

    Vor der Inbetriebnahme, nach dem ersten vollen Füllen und danach wiederkehrend: für Behälter, Gruben, Fahrsilo und Festmistplatte gibt es Prüftermine. Wie oft, hängt von Bundesland, Größe und Lage ab.

  • Mängel im Prüfbericht

    Der Sachverständige hat Risse, ausgewaschene Fugen oder freiliegenden Stahl notiert. Kleine Mängel haben eine Frist, erhebliche müssen weg. Im Bericht steht der Mangel, nicht die Lösung.

  • Riss, Fleck, Ausblühung

    Ein feuchter Streifen an der Außenwand, eine offene Arbeitsfuge, mürber Beton in der Silowand. Hier lohnt ein Blick, bevor der Behälter wieder voll ist.

  • Der Lagerraum reicht nicht

    Die Vorgaben zur Lagerdauer aus dem Düngerecht bringen viele Höfe zum Anbau oder zum Neubau. Wer sowieso baut, lässt den alten Behälter im gleichen Zug prüfen und sanieren.

Prüfabstände, Anzeigepflichten und die Frage, ab welcher Größe nur ein Fachbetrieb arbeiten darf, sind im Landesrecht unterschiedlich geregelt. Prüfen Sie das für Ihr Bundesland: verbindlich sagt es Ihnen die zuständige Behörde oder der Sachverständige. Auch Förderprogramme, etwa für Abdeckungen, sind Sache des Landes.

Ablauf auf dem Hof

Was der Betrieb macht

Fünf Schritte, geplant um das leere Fenster. Orange: die Flächen, an denen die Dichtheit entsteht und an denen sie zuerst verloren geht.

1 Behälterwand innen Beton, Fugen, säurefeste Beschichtung 2 Sohle und Wandfuß Hier zeigt sich Undichtheit zuerst 3 Silosohle und Wände Beton oder Asphalt, Fugen, Gefälle 4 Sickersaft und Rinne Sammeln, ableiten, dicht anschließen
  1. 01

    Termin um das Fenster legen

    Wann ist der Behälter leer und bleibt leer. Danach richtet sich alles andere, Material und Trockenzeit eingeschlossen.

  2. 02

    Entleeren, waschen, strahlen

    Reste heraus, Hochdruck, dann sand- oder kugelstrahlen, damit der Beton eine tragfähige Haftfläche bekommt.

  3. 03

    Beton beurteilen

    Risse aufnehmen, Carbonatisierung messen, freiliegenden Stahl suchen. Erst danach steht der Aufbau fest.

  4. 04

    Beton und Fugen instandsetzen

    Ausbrüche mit Reparaturmörtel schließen, Stahl schützen, Fugen und Risse mit zugelassenem Material neu ausbilden.

  5. 05

    Beschichten und abnehmen

    Säurefeste Beschichtung in der vorgegebenen Stärke, danach Schichtdicke und Haftung dokumentiert und die Nachweise für Ihre Unterlagen.

Die Anlagen, um die es in diesem Bereich geht

  • Behälter und GrubeRund oder rechteckig, Beton oder Stahl
  • Fahrsilo und PlatteSohle, Wände, Rinne, Festmistplatte
  • Güllekeller im StallKanäle unter dem Spaltenboden
  • GärrestlagerBeschichtung, Abdeckung, gasdichte Haube

Kosten

Was kostet das

Anhaltswerte, keine Angebote: Spannen aus offenen Preislisten und aus den eigenen Ratgebern der Betriebe, erhoben im September 2026, alle Beträge netto ohne Umsatzsteuer. Gerechnet wird fast immer je Quadratmeter. Jeder Betrieb rechnet selbst und nennt Ihnen den Preis, sobald er die leere, gewaschene Wand gesehen hat; das Portal setzt keine Preise und ist an Ihrem Vertrag nicht beteiligt.

Arbeit am Behälter und am SiloTypische Marktspanne
DichtheitsprüfungKleinere Sammelgrube, ein Termin 150 bis 250 €
Beratung und PrüfungNach der Landesvorgabe für JGS-Anlagen 300 bis 1.000 €
Beton strahlenHaftgrund für die Beschichtung 15 bis 20 € je m²
Säurefester FeinmörtelVor der Beschichtung auf die Wand 30 bis 40 € je m²
BeschichtungBitumen 15 bis 18, Epoxid 45 bis 55, PMMA etwa 90 bis 110 15 bis 110 € je m²
Fahrsilo im PaketReinigen, Putz und Beschichtung zusammen 60 bis 115 € je m²
Großer Behälter saniertRund 1.400 m² Wand mit Polyurea und Vlies, 90 bis 100 € je m² 120.000 bis 140.000 €
Neubau FahrsiloRund 38 × 6 × 2,25 m, schlüsselfertig 20.000 bis 30.000 €

Was den Preis nach oben zieht

  • Fläche, Wandhöhe, Gerüst
  • Zustand des Betons und freiliegender Stahl
  • Epoxid oder PMMA statt Bitumen
  • Entsorgung von Resten und Waschwasser
  • Lage im Wasserschutzgebiet
  • Eile, Kälte, laufender Stall

Was ihn senkt

  • Behälter schon entleert und gewaschen
  • Alle Arbeiten in einem leeren Fenster
  • Planbarer Termin außerhalb der Saison
  • Förderprogramm des Landes

Abdeckung, wenn sie im gleichen Zug mitgemacht wird

Zeltdach 46 bis 100 € je m² Zeltdach 800 bis 1.200 € je Meter Durchmesser Schwimmfolie 600 bis 800 € je Meter Durchmesser Schwimmkörper 24 bis 40 € je m² Blähton 80 bis 120 € je m³ plus Lieferung

Vorbereiten

Was Sie bereithalten

Je genauer die Angaben, desto eher nennt der Betrieb Preis und Termin ohne Ortstermin. Auf den Zentimeter muss nichts stimmen, Schätzwerte reichen.

Anlage und Maße

  • Was es ist: Behälter, Grube, Güllekeller, Erdbecken, Fahrsilo, Festmistplatte, Gärrestlager
  • Volumen in Kubikmetern, oder Durchmesser und Wandhöhe
  • Beim Fahrsilo: Länge, Breite und Höhe der Wände
  • Material und ungefähres Baujahr: Beton, Stahl, Folie

Zustand und Auflagen

  • Was Sie sehen: Risse, feuchte Stellen, mürber Beton, offene Fugen
  • Ob eine Leckageerkennung vorhanden ist und was sie anzeigt
  • Ob ein Prüfbericht, eine Auflage oder ein Termin der Behörde vorliegt
  • Ob die Anlage in einem Wasserschutzgebiet liegt, falls Sie es wissen

Fenster und Zufahrt

  • In welchen Monaten der Behälter leer ist und leer bleiben kann
  • Wie das Gerät hinkommt: Hofzufahrt, Platz für Gerüst und Container
  • Ob an der Anlage Strom und Wasser vorhanden sind
  • Was daneben weiterläuft: Melkzeiten, Fütterung, Biogas

Diese Fotos helfen dem Betrieb am meisten

  • Beispielfoto: Übersicht einer Hofstelle mit Behälter und Fahrsilo
    ÜbersichtDie ganze Anlage mit Umgebung, damit Größe und Zufahrt erkennbar sind.
  • Beispielfoto: Blick über den Rand auf die Wand eines leeren Behälters
    Wand von obenÜber den Rand in den leeren Behälter hinein. Hineinsteigen müssen Sie nicht.
  • Beispielfoto: Riss und offene Fuge aus kurzem Abstand
    Schaden nahRiss, Ausbruch oder offene Fuge aus kurzem Abstand, gern mit einem Maßstab.
  • Beispielfoto: Rinne am Fahrsilo
    Fugen und RinnenWandfuß, Arbeitsfugen, Durchführungen und die Rinne am Fahrsilo.

Steigen Sie für die Fotos nicht in Behälter, Grube oder Kanal: dort stehen Gase, und das macht der Betrieb mit Messgerät und Sicherung. Bilder vom Handy über den Rand genügen uns. Fehlt eine Angabe, fragen wir kurz per E-Mail nach.

Fachbetriebspflicht

Warum das nicht
jeder machen darf

Behälter und Gruben für Jauche, Gülle und Silagesickersäfte, Fahrsilo, Festmistplatte und Gärrestlager sind Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Ab welcher Größe daran nur ein Fachbetrieb arbeiten darf, hängt von Art, Menge und Lage ab und ist im Landesrecht unterschiedlich geregelt.

Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung und Stilllegung bestimmter Anlagen dürfen nur von Fachbetrieben nach § 62 AwSV ausgeführt werden. Verantwortlich für die Auswahl ist der Betreiber.

§ 45 AwSV, Fachbetriebspflicht

Die Angaben geben den Inhalt der Vorschriften wieder. Sie sind keine Rechtsberatung und keine rechtliche Bewertung Ihrer Anlage.

  • Die Bescheinigung liegt uns vor, bevor ein Betrieb die erste Anfrage bekommt
  • Im Nachweis stehen Anlagen dieser Art als eigene Zeile, darauf achten wir
  • Läuft der Nachweis ab, bekommt der Betrieb keine Anfragen mehr

Was eine Anfrage auslöstKalender oder Anlass

  • Prüfung vor der InbetriebnahmeKalender
    Sachverständiger auch die Leitungen
  • Kontrolle nach dem ersten FüllenKalender
    Sichtkontrolle im ersten Jahr
  • Wiederkehrende PrüfungKalender
    Abstand je Land und Anlage im Wasserschutzgebiet kürzer Rundgang am Fahrsilo
  • Mängel aus dem PrüfberichtAnlass
    Risse offene Fugen freiliegender Stahl
  • Neubau, Änderung, StilllegungAnlass
    vorher anzeigen Prüfung danach

§ 62 AwSV · Wer Fachbetrieb ist und wer prüft

Fachbetrieb ist ein Betrieb mit den nötigen Geräten und mit sachkundigem Personal, der einen Überwachungsvertrag hat; die Bescheinigung stellt eine Technische Überwachungsorganisation oder eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft aus. Prüfen ist eine andere Rolle: die wiederkehrende Prüfung macht ein Sachverständiger, und er führt die Arbeiten nicht aus.

Ob und ab welcher Größe für Ihre Anlage Anzeige, Prüfung und Fachbetriebspflicht gelten, regeln AwSV und Landesrecht unterschiedlich, und in einem Wasserschutzgebiet ist es strenger. Prüfen Sie das für Ihr Bundesland: verbindlich sagt es Ihnen die zuständige Behörde oder der Sachverständige. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

Fotos

So sieht das in echt aus

  • Behälter ist leer, die Wand wird beschichtet

    Landwirtschaft und Biogas

    Behälter leer, Wand wird beschichtet
  • Fahrsilo nach dem Räumen mit Riss in der Sohle

    Milchvieh und Biogas

    Fahrsilo nach dem Räumen

Fragen von Betrieben

Bevor Sie anfragen

Die Fragen, die in diesem Bereich immer wieder kommen. Kurz und ohne Kleingedrucktes.

  1. Wann ist der richtige Zeitpunkt?

    Wenn der Behälter leer ist und leer bleibt. Beton will trocken sein, und Beschichtungen brauchen Temperatur und Zeit. Praktisch heißt das: nach dem Ausbringen, und geplant wird vorher. Schreiben Sie in die Anfrage, in welchen Monaten die Anlage frei ist.

  2. Wie oft muss geprüft werden?

    Für diese Anlagen gibt es wiederkehrende Prüftermine, die Abstände sind aber nicht überall gleich. Sie hängen von Art und Größe der Anlage, vom Alter und davon ab, ob sie in einem Wasserschutzgebiet liegt, und das Landesrecht unterscheidet sich. Prüfen Sie es für Ihr Bundesland; verbindlich sagt es Ihnen die Behörde oder der Sachverständige.

  3. Prüft der Betrieb, der saniert, auch ab?

    Nein, das sind zwei Rollen. Die wiederkehrende Prüfung macht ein Sachverständiger, die Arbeiten führt der Fachbetrieb aus und bescheinigt sie. Beides in eine Hand zu legen geht nicht, und das ist auch in Ihrem Interesse.

  4. Was kostet das?

    Den Preis nennt Ihnen der Betrieb. Er hängt an der Fläche, am Zustand des Betons, am gewählten System und daran, wie viel Vorbereitung nötig ist. Die Anfrage über das Portal ist kostenlos, eine Provision auf Ihren Auftrag gibt es nicht.

  5. Sanieren oder gleich neu bauen?

    Das entscheidet der Beton. Trägt die Wand und sind die Schäden begrenzt, ist Instandsetzen mit Beschichtung meist günstiger. Ist der Beton durch, kommt die Sanierung an den Neupreis. Rechnen kann das der Betrieb erst, wenn er die leere, gewaschene Wand gesehen hat.

  6. Meine Anlage ist kleiner als die Grenzen in der Verordnung.

    Dann kann die Pflicht entfallen, die Arbeit bleibt. Ein Riss wird nicht harmlos, weil keine Prüfung fällig ist. Melden Sie die Anlage trotzdem, wir suchen einen Betrieb. Ob bei Ihnen eine Pflicht greift, sagt Ihnen die Behörde.

  7. Ich habe eine Biogasanlage, kein Güllelager.

    Das Gärrestlager gehört hierher. Beschichtung, Abdeckung, gasdichte Haube, Leckageerkennung: das sind dieselben Betriebe. Schreiben Sie dazu, ob die Anlage weiterlaufen muss, während gearbeitet wird.

  8. Ich baue neu oder erweitere. Was muss ich melden?

    Neubau, wesentliche Änderung und Stilllegung zeigen Sie der Behörde vorher an , und vor der Inbetriebnahme prüft ein Sachverständiger die Anlage samt Leitungen. Wie lange vorher die Anzeige heraus muss und was hineingehört, regelt das Landesrecht. Klären Sie das mit Ihrer Wasserbehörde; wir geben keine Rechtsberatung.

  9. Der Stall läuft weiter. Geht das überhaupt?

    Oft ja, aber es will geplant werden. Ein Güllekeller lässt sich abschnittsweise machen, ein Behälter braucht das leere Fenster. Entscheidend sind Lüftung, Sicherung der Öffnungen und die Frage, wohin die Gülle in der Zeit geht. Schreiben Sie in die Anfrage, was nicht stillstehen darf.

  10. Kann mein Maurer die Wand nicht einfach verputzen?

    Ab einer bestimmten Größe verlangt die Verordnung für diese Arbeiten einen Fachbetrieb nach § 62 AwSV. Dazu kommt die Sache selbst: Silagesickersaft und Gülle greifen Beton an, und Material für Fugen und Beschichtung muss dafür zugelassen sein. Handwerkliches Können allein genügt nicht.

Anfrage

Anlage melden

Kostenlos und unverbindlich. Sie bekommen eine Bestätigung per E-Mail, wir suchen den passenden Fachbetrieb und melden uns bei Ihnen.

Was nach dem Absenden passiert

  1. Bestätigung per E-MailMit einer Zusammenfassung Ihrer Angaben und der Nummer Ihrer Anfrage.
  2. Wir sehen uns Ihre Anfrage an und suchen den passenden FachbetriebEinen Betrieb mit gültigem Nachweis für Behälter und Silo. Fehlt eine wichtige Angabe, fragen wir kurz per E-Mail nach.
  3. Sie entscheiden über den AuftragAngebot, Termin und Preis vereinbaren Sie direkt mit dem Betrieb.

Unsere Zusagen

  • Nur Fachbetriebe nach § 62 AwSV, Bescheinigung geprüft
  • Kostenlos und unverbindlich, kein Konto, keine Registrierung
  • Ihre Kontaktdaten gehen nur an einen Betrieb
  • Sie entscheiden selbst über den Auftrag
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Worauf Sie sich verlassen können

  • Nachweis nach § 62

    Jeder Betrieb legt seine Bescheinigung nach § 62 AwSV vor, und wir sehen nach, ob Anlagen dieser Art darin aufgeführt sind.

  • Um Ihr Fenster geplant

    Wir geben weiter, in welchen Monaten der Behälter leer ist, damit der Betrieb von Anfang an richtig plant.

  • Nachweise für die Prüfung

    Was verbaut und wie ausgeführt wurde, bekommen Sie schriftlich. Das brauchen Sie beim nächsten Termin mit dem Sachverständigen.

  • Daten in der EU

    Verarbeitung nach DSGVO auf Servern in der EU. Ihre Kontaktdaten sieht nur der Betrieb, der Ihre Anfrage bekommt.